Wie gehe ich vor, wenn ich den Auftrag erhalte, ein medizinisches Archiv aufzulösen bzw. alte Akten und Daten zu entsorgen? Auf was muss ich achten und wie finde ich den richtigen Entsorger?
In der Regel beginnen Datenschutzbeauftragte oder Abfallbeauftragte in Krankenhäusern und beauftragte
Praxismitarbeiter
mit einem Blick in Branchenbücher
oder starten eine kurze Online-Recherche, um schnell den richtigen Entsorger in der Nähe zu finden. Häufig
fehlen auf den ersten Blick jedoch wichtige
Hintergrundinformationen, die nicht immer gleich ersichtlich sind: Achtet der Entsorger alle
Datenschutzrichtlinien, erfüllt das Unternehmen überhaupt
alle Anforderungen, um Akten- und Datenträgerbestände sicher zu entsorgen und spielen Umweltschutzgedanken eine
Rolle?
Wie kann ich bei diesen sensiblen Entsorgungsaufträgen sicher gehen? Gibt es Gütekriterien, die ich prüfen und
gegebenenfalls abfragen kann?
Nachdem Sie die Aufbewahrungsfristen Ihrer alten Patientenakten und Datenträger geprüft haben, sollten Sie sich noch einmal vergegenwärtigen, wie vertraulich diese Unterlagen sind. Bei der Entsorgung von personenbezogenen Unterlagen wie Krankenakten, Laborergebnissen, Therapieplänen oder auch Röntgenbildern hat Datenschutz höchste Priorität. Sie sollten deshalb einen Entsorger beauftragen, der die entsprechenden Sicherheitsnachweise liefern kann und zertifiziert eine lückenlos kontrollierte Verwertungskette nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964 sichert. Zudem zeichnen jahrelange Branchenerfahrung ein beständiges Unternehmen aus. Beides schafft eine solide Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und sichere Aktenvernichtung.
Wenn das Unternehmen alle für Sie relevanten Leistungen anbietet – von der Abholung über den Transport und die Einlagerung bis zur Vernichtung der Akten –, prüfen Sie zunächst die Zertifizierungen des Unternehmens. Fragen Sie gegebenenfalls direkt beim prüfenden Auditor nach. Auch in unserer Branche gibt es die viel zitierten „schwarzen Schafe“. Wichtig ist für Sie als Kunde eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und als anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Zudem sind seriöse Entsorgungs- und Aktenvernichtungsunternehmen für Ihre Kunden stets versichert – für den seltenen Fall, dass es bei der Abholung, dem Transport oder der Vernichtung der alten Archivunterlagen zu Schäden kommt. Der Aktenvernichter sollte über eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Deckungshöhe verfügen.
Lassen Sie sich die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vernichtung mit Abholbeleg, Begleitschein und einem abschließenden Vernichtungszertifikat über den Entsorgungsprozess nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964 bestätigen. Dieses sollte in jedem Fall kostenfrei sein.
Die Branche erfordert einen sensiblen Umgang mit der Umwelt – somit muss eine sichere, stoffgerechte und saubere Entsorgung gewährleistet sein. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt hier verlässliche Regelungen vor, die ein Unternehmen innerhalb der Entsorgungsbranche achten muss.
Achten Sie bei der Archivauflösung/Archiventsorgung und Ihrer Auswahl des richtigen Entsorgers insbesondere auf folgende Dinge:
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