Entsorgungsfachbetriebe sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einer Reihe von Überprüfungen und Zertifizierungen unterworfen.
Geregelt sind alle Anforderungen einer Zertifizierung in der „Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe“ (EfbV). Auf dieser Grundlage muss ein Entsorgungsfachbetrieb:
Unabhängige Überwachungsorganisationen – auch kurz als „Zertifizierer“ bezeichnet – prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden. Jährlich nehmen sie hierfür die Arbeit des Entsorgungsunternehmens in den verschiedenen Teilbereichen unter die Lupe. Sind alle Anforderungen erfüllt, ist der Zertifizierer verpflichtet, dem Unternehmen ein schriftliches Überwachungszertifikat auszustellen. Dieses beinhaltet neben Namen und Sitz des Entsorgungsfachbetriebes die zertifizierten Tätigkeiten bezogen auf Standorte und Anlagen. Das Zertifikat ist jeweils befristet. Die Gültigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten. Mit dem Überwachungszertifikat erhält das Unternehmen ein Überwachungszeichen. Dieses beinhaltet die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“, die zertifizierte Tätigkeit und den Namen der prüfenden Überwachungsorganisation. Im Falle der Schmidt + Kampshoff GmbH ist dies die Bregau ZERT.
Das Entsorgungsunternehmen ist in diesen Fällen nicht mehr berechtigt, das Zertifizierungssiegel zu führen. Mit dem Entzug verliert das Überwachungszeichen seine Wirksamkeit.
Jedes Unternehmen kann sich Entsorger nennen. Die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ ist jedoch geschützt und wird erst nach unabhängiger Prüfung verliehen – ein entscheidendes Qualitätsmerkmal, das Sicherheit gewährleistet.
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