Akten müssen in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden – egal ob in Bereichen mit Personenverkehr oder im Archiv. Auch der sichere Transport ist zu gewährleisten.
Innerhalb der Aktenvernichtungsbranche haben sich unterschiedliche Behältersysteme etabliert, die je nach Verwendungszweck in Größe und Beschaffenheit variieren. Das Spektrum reicht von abschließbaren Datensicherheitsbehältern aus Aluminium für den Einsatz im Archiv bis hin zu gesicherten Metallcontainern für die Aufbewahrung von Altakten im Außenbereich.
Wir haben uns auf Datensicherheitsbehälter (DSB) spezialisiert, in denen unsere Kunden bei Bedarf alte Patientenakten und Dokumente über einen längeren Zeitraum sammeln können, die sich leicht befüllen lassen und die platzsparend positioniert werden können.
Volumen: 240 Liter
Maße: 1010 × 575 × 690 mm (H×B×T)
Merkmale: abschließbar, beweglich und leicht zu transportieren
Bei größeren Mengen an medizinischen Altakten nutzen wir auch Datensicherheitsbehälter (DSB) mit einem Fassungsvermögen von 770 Litern.
Für die sichere Aufbewahrung und den Transport von alten Akten bieten Datensicherheitsbehälter aus robustem Kunststoff und Aluminium zahlreiche Vorteile. Sie sind beliebt bei Kunden und haben sich nicht zuletzt deshalb in der Entsorgungsbranche durchgesetzt.
Vorteile von Datensicherheitsbehältern:
Egal ob in Bereichen mit Patientenverkehr, im Archivkeller oder am Rand des Klinikgeländes – sensible Daten und alte Akten müssen stets gegen den Zugriff durch Unbefugte geschützt sein. Zertifizierte Aktenvernichter achten hierbei auf alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Regelungen. Die Wahl des richtigen Datensicherheitsbehälters berücksichtigt dementsprechend immer alle relevanten Sicherheitsaspekte.
Für Aufbewahrung, Transport und Vernichtung von alten Akten ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) maßgebend und bindend. Neben den Datensicherheitsbehältern müssen deshalb alle Fahrzeuge die Bedingungen dieser Rechtsnorm erfüllen. Zudem hat jeder Mitarbeiter des Aktenvernichters die entsprechenden Bestimmungen zu achten und ist dem BDSG explizit verpflichtet.
Sicherheit bei Aufbewahrung, Transport und Vernichtung wird gewährleistet durch:
Foto: kirsten nijhof photographie; Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.