Unberechtigt auf Patientenakten zugegriffen: Land Hessen suspendiert Oberarzt

23.03.17

An der Uniklinik Gießen-Marburg schaute ein Oberarzt insgesamt 114 Mal in die Patientenakten von drei Kolleginnen. Weil er das ohne behandlungsrelevanten Grund getan haben soll, suspendierte ihn das Land Hessen Mitte Januar vom Dienst, erteilte sogar Hausverbot. Den eingereichten Eilantrag des leitenden Mediziners lehnte das Gießener Arbeitsgericht Ende Februar ab, weil die Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Besonders brisant: Der Oberarzt ist Mitglied des Betriebsrates und sah am häufigsten die Akte der Betriebsratsvorsitzenden ein, gegen die aktuell ein interner Machtkampf geführt wird. In diesem Zusammenhang kamen die augenscheinlichen Verstöße gegen den Datenschutz überhaupt erst ans Licht. Der Oberarzt beruft sich unterdessen auf seine Überwachungspflicht. Der Fall wird nun umfassend geprüft, auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
In Deutschland unterliegen personenbezogene Daten wie Patientenakten einem besonderen Schutz. Nur behandelnde Ärzte dürfen die Unterlagen einsehen, über deren Inhalte sie Stillschweigen bewahren müssen.

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