Standards beibehalten – Bei Entsorgung keine Ausnahmeregelungen

05.09.13

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen eine mögliche aufgeweichte Erlaubnispflicht beim Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen ausgesprochen. Hintergrund: Ein neuer Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) sieht Ausnahmeregelungen vor, die auch im Nebenzweck tätigen Unternehmen die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ermöglichen sollen. Sie wären damit ebenso privilegiert wie zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, so die Kritik von BDE-Präsident Peter Kurth. Jedoch besitzen sie keine Nachweise über die entsprechende Qualifikation und Infrastruktur. Die Verbände rufen deshalb dazu auf, die hohen umweltgerechten Standards bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle beizubehalten.

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