Patientenakten von vor 2009 aussortieren

18.12.18
Pünktlich zum Jahreswechsel laufen die Aufbewahrungsfristen aus: Im neuen Jahr können Röntgenbilder und Patientenakten aussortiert werden, die vor 2009 erstellt wurden. Hier endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.Röntgenbilder, die aus 2009 und später resultieren, müssen noch im Archiv fachgerecht aufbewahrt werden, das bedeutet sicher, trocken und keinen großen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Die Entsorgung von Röntgenbildern muss gemäß Kreislaufwirtschaft- und Bundesdatenschutzgesetz gut organisiert werden, denn Patientendaten unterliegen bis zur sicheren Vernichtung der Schweigepflicht.
 
Während Kliniken meist den Komplettservice mit Archivräumung und Entsorgung nutzen, sortieren Arztpraxen alte Akten häufig selbst aus. Wichtig ist hierbei, auf die Zertifizierung des Entsorgers zu achten und bei Unsicherheiten Nachweise einzufordern.
Für die Röntgenfilmentsorgung sollte der Entsorger nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards zertifiziert sein und die an die Vernichtung von Informationsträgern mit dem Schutzbedarf der Schutzklassen 1 bis 3 gestellten technischen und organisatorischen Anforderung gemäß der dafür maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC21964 erfüllen. 

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