E-Health-Gesetz fördert elektronische Patientenakten

13.06.16

Nach dem neuen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beginnt noch in diesem Jahr die Einführung einer digitalen Infrastruktur in allen deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern. Dadurch können in einem nächsten Schritt nutzbringende Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte flächendeckend auf den Weg gebracht werden. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass sensible Patientendaten wie Notfalldaten, einzunehmende Medikamente und Arztbriefe in naher Zukunft in einer elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden. Weiterhin soll es ein Patientenfach für eigene Daten, z.B. Blutzuckermessungen, geben. Das große Ziel aller Neuerungen lautet, das Wissen der Patienten über die eigene Gesundheit, Diagnosen und Therapiepläne zu stärken und die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern.

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