Bundesärztekammer veröffentlicht Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht

09.04.18

Ab 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), in Deutschland ergänzend ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das aktualisierte Datenschutzrecht stärkt insbesondere den Schutz personenbezogener Daten. Verstöße gegen die neuen, verschärften Regelungen werden mit empfindlichen Bußgeldern und Sanktionen geahndet.
Weil der Umgang mit Informationen von und über Patienten ein immanenter Bestandteil ärztlicher Tätigkeiten ist, hat die Bundesärztekammer gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen "Datenschutz-Check 2018" erarbeitet. Der Leitfaden soll Arztpraxen Hilfestellungen geben, was angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten ist und anleiten, ihre Praxis- und Arbeitsabläufe neu auszurichten. Ferner haben die Einrichtungen auch die "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" überarbeitet. Beide Dokumente können auf der Website der Bundesärztekammer heruntergeladen werden.

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