Ärzte geben Patientenakten an Schweizer Inkassobüro weiter

15.02.18

Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patientenakten sicher und vor allem geschützt vor Zugriffen Dritter aufzubewahren. Auch an Inkassounternehmen, die mit der Verfolgung unbezahlter Rechnungen beauftragt sind, dürfen die vertraulichen Informationen nicht weitergegeben werden. Doch genau das ist in der Schweiz passiert: Mediziner übermittelten dem Inkassounternehmen EOS Schweiz komplette Patientenakten und damit unter Datenschutz stehende Informationen zu Erkrankungen, Behandlungsplänen etc. Betroffen sind hauptsächlich in der Schweiz lebende Patienten. Das berichteten vor wenigen Wochen mehrere Schweizer Medien, u.a. der Tagesanzeiger. Wie der Schweizer Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger bestätigt, ist das nicht zulässig und sogar strafbar. Um Schulden einzutreiben, seien Name, Anschrift und Rechnungsbetrag ausreichend. Darüber hinaus sind solche Daten zu löschen oder sperren, wenn sie nicht länger benötigt werden. Dass die Patientendaten empfangen und gespeichert wurden, ist durch einen Informanten öffentlich geworden, der der Süddeutschen Zeitung im April 2017 mehr als 33.000 Dateien der EOS Schweiz zuspielte. Damit wurde eine umfassende Revision der internen Prozesse ins Rollen gebracht.

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