Schweigepflicht: Datenschutz im Medizinbereich

13.11.15

Am 31. Dezember 2015 endet die Aufbewahrungsfrist für Röntgenbilder, die älter als zehn Jahre sind – also vor 2006 aufgenommen wurden. Die Schmidt + Kampshoff GmbH sensibilisiert mit einer gezielt auf den medizinischen Bereich ausgerichteten Entsorgungsaktion für das zentrale Thema Datenschutz und sichere Entsorgung von Röntgenbildern sowie Röntgenfilmen.

Laut Gesetzgeber muss die Entsorgung stets datenschutzkonform und fachgerecht erfolgen. Dies gilt auch für Kontroll- und Fehlaufnahmen, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Röntgenfilme bzw. Röntgenbilder und Bestände aus Archiven, die aufgelöst werden.



Insbesondere die Mitarbeiter in den Kliniken, Praxen oder Laboren sind demnach angehalten, besondere Sorgfalt im Umgang mit sensiblen Patientendaten walten zu lassen. Innerhalb der Unternehmen müssen Akten und Röntgenunterlagen sicher und unzugänglich für Außenstehende aufbewahrt werden. Die Entsorgungsaktion läuft noch bis 29. Februar 2016. 

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