Am 31. Dezember 2015 endet die Aufbewahrungsfrist für Röntgenbilder, die älter als zehn Jahre sind – also vor 2006 aufgenommen wurden. Die Schmidt + Kampshoff GmbH sensibilisiert mit einer gezielt auf den medizinischen Bereich ausgerichteten Entsorgungsaktion für das zentrale Thema Datenschutz und sichere Entsorgung von Röntgenbildern sowie Röntgenfilmen.
Laut Gesetzgeber muss die Entsorgung stets datenschutzkonform und fachgerecht erfolgen. Dies gilt auch für Kontroll- und Fehlaufnahmen, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Röntgenfilme bzw. Röntgenbilder und Bestände aus Archiven, die aufgelöst werden.