Oberschwabenklinik und Helios-Klinik Cuxhaven: Datenschutz-Vorfälle um den Jahreswechsel

17.01.18

Zwei Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fachen die Debatte um die sichere Aufbewahrung von Patientenakten neu an: Anfang Dezember 2017 wurden auf dem Ravensburger Wertstoffhof hunderte Ordner mit alten Patientenakten der Oberschwabenklinik (OSK) entdeckt. Patientennamen, Behandlungspläne und auch Angaben zum Drogen- und Medikamentenmissbrauch waren komplett einsehbar. Wie die hochvertraulichen Daten dahin gelangt sind und warum sie nicht, wie gesetzlich vorschrieben, in Datensicherheitsbehältern an einen Entsorger zur datenschutzkonformen Vernichtung übergeben wurden, untersuchen nun Polizei und Staatsanwaltschaft. Die OSK selbst teilt auf ihrer Website mit, dass die gefundenen Aktendeckel nicht denen der klinikinternen Archive entsprechen und schließt zunächst eigene Fehler aus. Stattdessen scheint ein medizinischer Kooperationspartner für die Akten und deren fehlerhafte Entsorgung verantwortlich.
Der zweite Vorfall betrifft die Helios-Klinik in Cuxhaven: In einem stillgelegten Nebengebäude der Klinik führte ein kürzlich begangener Einbruch dazu, dass dort gelagerte Patientenakten für einige Zeit frei zugänglich waren. Die Klinik betont, dass das Gebäude stets überwacht und die Akten sicher aufbewahrt worden seien. Dennoch suche man jetzt kurzfristig nach einem geeigneten Ort, der sicherer sei.
Beide Fälle unterstreichen die Dringlichkeit der sicheren und vor unbefugtem Zugriff geschützten Aufbewahrung von Patientenakten und Röntgenfilmen. Arztpraxen und Krankenhäuser sind permanent gefragt, mögliche Sicherheitsrisiken rechtzeitig zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Datenschutzbeauftragte aus Entsorgungsunternehmen beraten dazu in der Regel umfassend und kostenfrei.

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