Nächste Patientenakten-Jahrgänge ab 1. Januar 2018 vernichten

13.12.17

Mit dem Jahreswechsel laufen wieder Aufbewahrungsfristen aus: Im neuen Jahr können Akten und Röntgenfilme von Patienten entsorgt werden, die 2007 zuletzt behandelt wurden. Weiterhin dürfen Röntgentherapie-Auszeichnungen vernichtet werden, die vor 1988 erstellt wurden. Vorsicht aber bei medizinischen Dokumenten zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Hier beginnt die 10-jährige gesetzliche Aufbewahrungsfrist erst ab dem 18. Lebensjahr. Diese Akten können folglich erst dann vernichtet werden, wenn die jungen Patienten ein Alter von mindestens 28 Jahren erreicht haben. Im Übrigen müssen sich auch veterinärmedizinische Einrichtungen an die 10 Jahre Aufbewahrung halten. Die mit dem Jahreswechsel nun anstehende Archivräumung schafft Platz und erleichtert den Datenzugriff auf aktuelle Bestände. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe unterstützen Arztpraxen und Kliniken dabei und wickeln den gesamten Entsorgungsprozess gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Ein Datenschutzbeauftragter im Entsorgungsunternehmen kann vorab alle Fragen rund um die Aufbewahrung von Patientenakten und Röntgenfilmen beantworten.

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