Entsorgung von Röntgenfilmen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

28.05.18

Seit 25. Mai 2018 gilt in Deutschland ein neues Datenschutzrecht: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – und in Verbindung damit auch ein angepasstes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Die jetzt anzuwendende Rechtsgrundlage zielt auf den verbesserten Schutz personenbezogener Daten. Die zahlreichen neuen Vorschriften betreffen nicht zuletzt auch die Aufbewahrung und Verwertung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten. Was medizinische Einrichtungen jetzt neu beachten müssen, fasst die Schmidt + Kampshoff GmbH in einem Leitfaden zusammen. Diesen können sich Datenschutz- und Abfallbeauftragte unter www.schmidtentsorgung.de/de/downloads kostenfrei herunterladen. Der Leitfaden des zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes (geschlossener Entsorgungsprozess nach DIN SPEC 66399-3) enthält u.a. eine Checkliste, mit der Krankenhäuser und Arztpraxen einfach und schnell überprüfen können, ob sie ihre Röntgenfilme DSGVO-konform entsorgen.

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