DSGVO-Kontrollen in Bayern: Verschärfte Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

29.01.19
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) führt regelmäßig anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen durch. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der gesamten EU als verbindlich. Das gleichzeitig in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) stellt eine Konkretisierung und Ergänzung zur europäischen DSGVO dar. Mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO verstärkt das BayLDA nun laut eigenen Aussagen seine Prüfaktivitäten.
 
Demnach sollen flächendeckend Datenschutzkontrollen in Bayern und über die Landesgrenzen hinaus erfolgen. Im Fokus stehen hierbei Online-Shops, der Schutz vor Verschlüsselungstrojanern in Arztpraxen, die Erfüllung der Rechenschaftspflicht bei Großkonzernen und mittelständischen Unternehmen sowie die Umsetzung der Informationspflichten in Bewerbungsverfahren. Beim Umgang mit Bewerberdaten wird die Prüfung aufgrund einer Häufung von Beschwerden durchgeführt. Sind die Änderungen Datenschutz-Grundverordnung nicht entsprechend umgesetzt, drohen hohe Bußgelder. Das höchste Einzel-Bußgeld hat mit 80.000 Euro der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg verhängt. In diesem Fall gelangten Gesundheitsdaten aufgrund mangelhafter interner Kontrollsysteme ins Internet. 

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